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Datenschutz

Gemeinsam Erfolgreich

Für uns gehört das Thema Datenschutz seit 2012 zu den Kernkompetenzen. Deshalb stehen wir Ihnen mit unserem Knowhow gern auch als externer Datenschutzbeauftragter oder mit einem Datenschutz-Coaching beratend zur Seite. Im Vordergrund steht für uns, Ihnen praktische und realisierbare Lösungen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften aufzuzeigen. Durch unser tiefgreifend technisches Verständnis im IT-Bereich wissen wir nicht nur was zu tun ist sondern auch wie.

Unsere Vorgehensweise

Unsere Vorgehensweise lässt sich wie folgt beschreiben (siehe Grafik).

Schritt 1: In einer Präsentation (Dauer ca. 2 Stunden) mit den Verantwortlichen Ihres Unternehmens klären wir Sie über die Grundlagen auf, die die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit sich gebracht hat. Sie erhalten einen Überblick, wir erläutern Ihnen die Begrifflichkeiten und Zusammenhänge und schildern unser Vorgehen zur Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen. Am Ende dieser Präsentation haben Sie einen echten Knowhow-Transfer erhalten und können eine Entscheidung treffen. Für diese Präsentation, die von unserem zertifizierten Datenschutzbeauftragten gehalten wird, berechnen wir Ihnen 200,- EURO (zzgl. MwSt.). Beauftragen Sie nach dieser Präsentation unseren externen Datenschutzbeauftragten mit der Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen, wird dieser Betrag verrechnet.

Schritt 2: Nach der Beauftragung führen wir bei Ihnen zunächst eine Homepage-Überprüfung durch. Herbei werden nicht nur datenschutzrechtliche Mängel aufgezeigt, sondern auch Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz und potentielle Angriffsflächen für Abmahnanwälte.

Schritt 3: Als nächstes beginnen wir mit der Schulung Ihrer Mitarbeiter. Es hat sich gezeigt, dass alle nachfolgenden Maßnahmen von den Mitarbeitern besser verstanden und unterstützt werden, wenn sie zunächst erfahren, für was das alles gut ist. Außerdem werden ablehnende Haltungen durch diese Schulung minimiert.

Schritt 4: Unser Datenschutz-Experte sichtet und bewertet Ihre bereits vorhandenen Datenschutz-Dokumente (z.B. Datenschutz-Erklärungen, Vertraulichkeitsverpflichtungen, Einwilligungserklärungen, ggf. Verarbeitungsverzeichnisse usw.) und macht Sie auf konkret erforderliche Ergänzungen oder Anpassungen aufmerksam. Sollten noch Dokumente fehlen, bekommen Sie von uns Vorschläge in Form von Textbausteinen, die Sie an Ihre Bedürfnisse anpassen können.

Schritt 5: Sämtliche technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz, die Sie für Ihr Unternehmen bereits ergriffen haben, erfahren in diesem Schritt eine Bewertung. Dazu gehört die Vorortbegehung Ihrer maßgeblichen IT- und Geschäftsräume und die Bereitstellung von fehlenden Schriftstücken zur Dokumentation. Im Ergebnis dieses Umsetzungsschrittes wird unser Datenschutzfachmann eine Einschätzung vornehmen, evtl. vorhandene Lücken aufzeigen und Ihnen Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Sicherheit aufzeigen. Bei unzureichend dokumentierten organisatorischen Maßnahmen erhalten Sie von unserem Datenschutzfachmann erstellte Vorlagen, die Sie noch hinsichtlich der Besonderheiten Ihres Unternehmens anpassen können. Damit wird mit den jeweils verantwortlichen Mitarbeitern Ihres Unternehmens eine Dokumentation aller technischen und organisatorischen Maßnahmen erstellt.

Schritt 6: Dies ist die umfangreichste Projektphase und erfordert die Mitarbeit der Prozessverantwortlichen Ihres Unternehmens. Unser Datenschutzbeauftragter übernimmt die Führung. Er stellt Ihnen Prozessunterlagen zur Verfügung, er informiert Ihre Prozessverantwortlichen, beantwortet deren Fragen zur Umsetzung und bietet Unterstützung bei der Erarbeitung von umsetzbaren Lösungen. Jeder Prozess innerhalb Ihres Unternehmens wird hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betrachtet. Dies betrifft z.B. Prozesse, die die Anbahnung neuer Geschäftsbeziehungen betreffen, die das Projektmanagement umfassen oder in denen Mitarbeiterdaten verarbeitet werden. Dabei entsteht eine umfangreiche Dokumentation, welche einen Großteil der Dokumentationspflichten im Datenschutz abdeckt. Für Daten, die Sie einem Dienstleister zur weiteren Verarbeitung übergeben, unterstützen wir Sie bei der Erarbeitung von Verträgen zur Auftragsverarbeitung. Am Ende entsteht das obligatorische Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, dass Sie gemäß Art. 30 DSGVO führen müssen.

Unser Angebot:

Je nach Bedarf können Sie uns für bestimmte Tätigkeiten nach Aufwand zu einem Stundensatz von 120,00 EUR einkaufen oder Sie bestellen uns als externen Datenschutzbeauftragen zu einem monatlichen noch zu verhandelnden Festpreis oder Sie nehmen unsere Pauschalen zu verschiedenen Themen in Anspruch.

Wir freuen uns auf Ihre Anfragen.

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Mo.-Do. 08:00 – 18:00 Uhr
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Unsere Stärken

  • Kompetente Beratung
  • Schnelle Umsetzung
  • Motivierte und engagierte Mitarbeiter
  • Originelle und kreative Lösungen